2025

Lehrgang zum Qualifizierten Vergabeberater bzw. zur Qualifizierten Vergabeberaterin

Lehrgang zum Qualifizierten Vergabeberater bzw. zur Qualifizierten Vergabeberaterin

Die zunehmende Zahl öffentlicher Vergabeverfahren stellen Auftraggebende (z.B. Kommunen) wie auch Auftragnehmende, also Architekten bzw. Architektinnen und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen, vor besondere Herausforderungen. Hierbei besteht einerseits das Interesse an einem rechtssicheren Verfahren und andererseits an praxisgerechten Eignungs- und sinnvoll gewichteten Zuschlagskriterien. In unserem dreitägigen Lehrgang qualifizieren Sie sich als begleitender Berater oder begleitende Beraterin für öffentliche Auftraggeber. Sie lernen praxisnah am Beispiel eines konkreten Vergabeverfahrens.

Die Kooperationspartner informieren in einem ca. 5-minütigen Video über diesen Lehrgang

Eine Kooperationsveranstaltung der Länderingenieurkammern und der Bundesingenieurkammer für Ingenieurinnen und Ingenieure

Die Länderingenieurkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt bieten die Fortbildung und Listenführung von qualifizierten Vergabeberaterinnen und Vergabeberatern für die Ausschreibung von Planungsleistungen unter Beteiligung der jeweiligen Fortbildungseinrichtungen gemeinschaftlich an.

Erfahrungen zeigen, dass Vergabeverfahren häufig zu formalisiert ausgestalten und auch ungeeignete Eignungs- oder Zuschlagskriterien wählen.

So berichten Kammermitglieder aus dem Bereich Tragwerksplanung regelmäßig von Referenzanforderungen, die dem Gegenstand des Vergabeverfahrens nicht gerecht werden. Als Beispiel zu nennen ist hier die Forderung nach Erfahrungen mit der Tragwerksplanung bei Schulgebäuden, obwohl die Tragwerksplanung hierfür keine Besonderheiten aufweist, die dies rechtfertigen würde.

Bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen handelt es sich um ein Marktsegment, welches auch für die Mitglieder von Ingenieurkammern von (wirtschaftlichem) Interesse ist. Indem Mitglieder über eine von den Kammern geführte Liste die Möglichkeit haben, eine besondere Qualifikation nachzuweisen, können sie sich am Markt besser positionieren. Zudem profitieren die an der  Vergabe von Planungsleistungen teilnehmenden Mitglieder von praxisgerechten Vergabeverfahren.

Schließlich erhalten auch die Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Mehrwert, indem sie durch die Kammern als Behörden bestätigte qualifiziert Vergabeberatende am Markt erkennen und deren Leistungen in Anspruch nehmen können.

Nach dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildung können sich die Teilnehmenden in die von den Kammern geführte Liste eintragen lassen. 

die Prüfungsordnung anschauen (PDF)

Fortbildungsbegleitende Materialien und erlaubte Hilfsmittel zur Prüfung
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)


zum Lehrgang im Seminarprogramm


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