BildungsScheck

BildungsScheck

80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen laut Umfragen berufliche Weiterbildung als wichtig. Nur 40 Prozent bilden sich allerdings tatsächlich weiter: Das hat verschiedene Gründe, auch finanzielle. Das Land NRW setzt genau da an, unterstützt mit dem Projekt BildungsScheck. Die Ingenieurakademie West löst diesen „Wechsel auf die Zukunft“ ein.

Empfänger des Schecks (www.bildungsscheck.nrw.de) können einzelne Personen – zur Gruppe der Beschäftigten zählen beipielsweise auch Minijobber, Teilzeitkräfte oder im Unternehmen mithelfende Familienangehörige – sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten sein. Angesprochen werden sollen besonders diejenigen, die länger als zwei Jahre an keiner Weiterbildung teilgenommen haben.

Das Land NRW übernimmt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500 Euro pro Scheck. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Das umfasst unter anderem Sprach- und EDV-Kenntnisse, Medienbildung sowie Lern- und Arbeitstechniken.

Die Unternehmen oder Einzelpersonen erhalten den BildungsScheck bei einer der 175 Beratungsstellen in ganz NRW und reichen ihn bei einem anerkannten Weiterbildungsträger wie zum Beispiel der Ingenieurakademie West ein. Vor Beantragung eines Schecks sollte auf jeden Fall die Beratung stehen, um Fehler zu vermeiden.

Wichtig ist hier besonders: Seminare können nur dann im Rahmen des BildungsScheckverfahrens abgerechnet werden, wenn der Scheck im Original gleichzeitig mit der verbindlichen Kursanmeldung und nicht nachträglich eingereicht wird. Bei „Nachtrag“ darf der BildungsScheck nicht eingelöst werden. In solchen Fällen sind der Akademie auch Kammermitgliedern gegenüber die Hände gebunden, die Regularien sind da eindeutig fixiert.