Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

 

Selbst bei den seit Jahren bekannten harmonisierten Produktnormen für Fenster und Außentüren oder auch bei der harmonisierten Produktnorm für Tore, müssen die aktuellen Veränderungen und Anpassungen beachtet werden.

So muss z.B. die Leistungserklärung, wie auch die CE-Kennzeichnung für Fenster, Außentüren wie auch für Tore seit 1.11.2019 nach den Normfassungen mit Datum 2016-12 und mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften zusätzlich gemäß der relevanten Produktnorm gemäß Normfassung von 2014-12 erstellt werden. Falsche Kennzeichnungen oder fehlende Erklärungen, können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Feuer- und/oder Rauchschutztore, wie auch Feuer- und Rauchschutztüren in der Außenanwendung, müssen seit 1.11.2019 CE-gekennzeichnet werden. Das Inverkehrbringen dieser Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung ist in Deutschland nicht mehr zulässig! Feuer- und Rauchschutztüren als Innentüren gemäß Produktnorm hingegen dürfen aktuell nicht CE-gekennzeichnet werden. Diese müssen mit Ü-Zeichen und den nationalen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen abZ bzw. abP verwendet werden. Es sei denn, sie haben gemäß entsprechender EAD eine ETA. Dann wiederum sind diese Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr zu bringen.

Kennen Sie sich diesbezüglich wirklich aus? Wissen Sie, was "EI2 30 Sa C5" oder "EI2 90 S200 C2" bedeutet? Welche Regelungen müssen Sie bei der Verwendung von Feuer- und /oder Rauchschutzabschlüssen gemäß Europäischem Bewertungsdokument (EAD) beachten?

Wie erkennt man korrekt CE-gekennzeichnete Bauprodukte? Welche Dokumente müssen vorliegen und was ist bei Einbau, Wartung, Instandhaltung und Änderung von Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen zu beachten? Welche Festlegungen aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) müssen bei der Verwendung von Feuer- und/oder Rauchschutztüren und -toren beachtet werden?

Dieses Seminar bringt die am Bau Beteiligten auf den aktuellen Stand zum Thema Feuer- und/oder Rauschutztüren und -toren und erläutert anschaulich die Regeln zur Anwendung und Verwendung von Feuer- und/oder Rauschutztüren und -toren in Deutschland.

Themen

  • Der praktische Umgang mit den bauaufsichtlichen Regelwerken und technischen Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen (Türen und Tore),
  • Zulassung (abZ), Prüfzeugnis (abP) oder Leistungserklärung (DOP) ? wann ist was erforderlich?
  • DIN EN 16034 in Verbindung mit DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN 13241, EAD/ETA, Erläuterung des Status
  • Die Klassen zum Brandverhalten und zum Feuerwiderstand,
  • DIN EN 13501-1 und DIN EN 13501-2,
  • Die Klassifizierungen von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen,
  • Die Anforderungen zur Verwendung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen gemäß
    MVV TB / VV TB in Deutschland.
  • Die Nachweise wie z.B. Klassifizierungsbericht und ExAp-Bericht von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen,
  • "Vom Ü-Zeichen zum CE-Zeichen". Die Schritte zur CE-Kennzeichnung, Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit, Leistungserklärung, Kennzeichnung und CE-Kennzeichnung,
  • Montage-Übereinstimmungsbescheinigungen bzw. Einbaubestätigung,
  • Zulässige Änderungen und Zustimmungen im Einzelfall (ZIE) ? was geht und was geht nicht?

Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, PrüfSV, Fachplaner und Bauleiter für den Brandschutz und TGA

08.03.2022
09:00-12:15
09.03.2022
09:00-12:15

Web-Seminar
Seminarnummer 57887

Referent
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Matschi
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Matschi, Kolbermoor

maximal 40 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


anmelden

Sind Sie Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW?
Geben Sie hier Ihre Identnummer und Ihr persönliches Passwort aus dem geschützten Bereich der Kammer-Website ein und wählen die gewünschte Adresse. Durch Klick auf „Laden“ wird das Anmeldeformular mit den bei der Kammer hinterlegten Daten ausgefüllt. Sie können diese Daten bei Bedarf noch anpassen oder ergänzen.

 

Wenn Sie kein Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus.

Teilnehmer/in

Rechnungsadresse Auftraggeber

Kontaktdaten Teilnehmer/in

Zusätzlicher Hinweis (max. 100 Zeichen)