Selbst bei den seit Jahren bekannten harmonisierten Produktnormen für Fenster und Außentüren oder auch bei der harmonisierten Produktnorm für Tore, müssen die aktuellen Veränderungen und Anpassungen beachtet werden.
So muss z.B. die Leistungserklärung, wie auch die CE-Kennzeichnung für Fenster, Außentüren wie auch für Tore seit 1.11.2019 nach den Normfassungen mit Datum 2016-12 und mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften zusätzlich gemäß der relevanten Produktnorm gemäß Normfassung von 2014-12 erstellt werden. Falsche Kennzeichnungen oder fehlende Erklärungen, können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Feuer- und/oder Rauchschutztore, wie auch Feuer- und Rauchschutztüren in der Außenanwendung, müssen seit 1.11.2019 CE-gekennzeichnet werden. Das Inverkehrbringen dieser Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung ist in Deutschland nicht mehr zulässig! Feuer- und Rauchschutztüren als Innentüren gemäß Produktnorm hingegen dürfen aktuell nicht CE-gekennzeichnet werden. Diese müssen mit Ü-Zeichen und den nationalen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen abZ bzw. abP verwendet werden. Es sei denn, sie haben gemäß entsprechender EAD eine ETA. Dann wiederum sind diese Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr zu bringen.
Kennen Sie sich diesbezüglich wirklich aus? Wissen Sie, was "EI2 30 Sa C5" oder "EI2 90 S200 C2" bedeutet? Welche Regelungen müssen Sie bei der Verwendung von Feuer- und /oder Rauchschutzabschlüssen gemäß Europäischem Bewertungsdokument (EAD) beachten?
Wie erkennt man korrekt CE-gekennzeichnete Bauprodukte? Welche Dokumente müssen vorliegen und was ist bei Einbau, Wartung, Instandhaltung und Änderung von Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen zu beachten? Welche Festlegungen aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) müssen bei der Verwendung von Feuer- und/oder Rauchschutztüren und -toren beachtet werden?
Dieses Seminar bringt die am Bau Beteiligten auf den aktuellen Stand zum Thema Feuer- und/oder Rauschutztüren und -toren und erläutert anschaulich die Regeln zur Anwendung und Verwendung von Feuer- und/oder Rauschutztüren und -toren in Deutschland.
Themen
Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, PrüfSV, Fachplaner und Bauleiter für den Brandschutz und TGA
08.03.2022
09:00-12:15
09.03.2022
09:00-12:15
Web-Seminar
Seminarnummer 57887
Referent
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Matschi
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Matschi, Kolbermoor
maximal 40 Personen
150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW