Vergabebeschleunigungsgesetz: Änderungen für die Vergabe von Planungsleistungen

 

Mit Wirkung zum 01.07.2026 ergeben sich aus dem Vergabebeschleunigungsgesetz wesentliche Änderungen Vergaberechts. Diese Änderungen betreffen in verschiedenen Bereichen die Vergabe von Planungsleistungen an Architekten und Ingenieure. Beispiele für solche Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz sind die Schätzung des Auftragswertes, den Umfang der Leistungsbeschreibung, der Grundsatz der losweisen Vergabe, Eigenerklärungen für Qualifikationsnachweise, das Thema Nachhaltigkeit, Ausschlussgründe und Digitalisierung. Im Seminar werden die Änderungen im Detail mit zugehörigen Auswirkungen für die Vergabe von Planungsleistungen vorgestellt.

Teilnehmende:
Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Personen, die sich um die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen bewerben, insbesondere listengeführte Vergabeberatende

18.06.2026
16:00-18:30

Web-Seminar
Seminarnummer 80385

Referent
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf

maximal 30 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
42,50 € START.ING.s

3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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