Mit Wirkung zum 01.07.2026 ergeben sich aus dem
Vergabebeschleunigungsgesetz wesentliche Änderungen Vergaberechts. Diese
Änderungen betreffen in verschiedenen Bereichen die Vergabe von
Planungsleistungen an Architekten und Ingenieure. Beispiele für solche
Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz sind die Schätzung des
Auftragswertes, den Umfang der Leistungsbeschreibung, der Grundsatz der
losweisen Vergabe, Eigenerklärungen für Qualifikationsnachweise, das Thema
Nachhaltigkeit, Ausschlussgründe und Digitalisierung. Im Seminar werden die
Änderungen im Detail mit zugehörigen Auswirkungen für die Vergabe von
Planungsleistungen vorgestellt.
Teilnehmende:
Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Personen, die sich um die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen bewerben, insbesondere listengeführte Vergabeberatende
18.06.2026
16:00-18:30
Web-Seminar
Seminarnummer 80385
Referent
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 30 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
42,50 € START.ING.s
3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW