Mit dem Dritten Änderungsgesetz treten in NRW wesentliche Änderungen der Landesbauordnung in Kraft. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Einführung einer Baugenehmigungsfiktion, Übertragung von Aufgaben im Baugenehmigungsverfahren an Sachverständige und Anforderungen an den Bestand bei Erweiterung bzw. Aufstockung von Bestandsgebäuden. Im Seminar werden die wesentlichen Änderungen dargestellt und ihre Auswirkungen auf die Praxis erklärt.
Teilnehmende
saSV, öbuv SV, qualifizierte Tragwerksplaner, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden, Hersteller von Bauprodukten, Ausführende, Überwachende
14.07.2026
16:00-18:30
Web-Seminar
Seminarnummer 80384
Referent
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 30 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
42,50 € START.ING.s
3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW