Rechtssicherheit und Honorar: Stufenverträge im Ingenieurbüro

 

Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen an Architekten und Ingenieure sind Stufenverträge üblich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Leistungsphasen zu beauftragen oder auch nicht. Dies führt in der Praxis häufig zu Nachfragen. Hat der Planer ein Recht darauf, dass die Stufen des Vertrages abgerufen werden ? Wie lange gilt der Vertrag und das Recht zum Abruf ? Erhält der Planer Honorar, auch wenn die Stufen nicht abgerufen werden ? Was passiert, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Rahmenbedingungen für das Projekt ändern ? Welche Auswirkungen haben Änderungen der HOAI für die noch nicht abgerufenen Stufen ?

Im Seminar erklären die Referenten die rechtlichen Grundlagen und geben Praxistipps dazu, wie Stufenverträge gestaltet werden können.

Teilnehmende
Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten.



15.06.2026
09:00-11:30

Web-Seminar
Seminarnummer 79626

Referenten
Rechtsanwältin Susanne Monsig
Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf

maximal 30 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
42,50 € START.ING.s

3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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