Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen an Architekten
und Ingenieure sind Stufenverträge üblich. Der Auftraggeber behält sich das
Recht vor, einzelne Leistungsphasen zu beauftragen oder auch nicht. Dies führt
in der Praxis häufig zu Nachfragen. Hat der Planer ein Recht darauf, dass die
Stufen des Vertrages abgerufen werden ? Wie lange gilt der Vertrag und das
Recht zum Abruf ? Erhält der Planer Honorar, auch wenn die Stufen nicht
abgerufen werden ? Was passiert, wenn sich während der Vertragslaufzeit die
Rahmenbedingungen für das Projekt ändern ? Welche Auswirkungen haben Änderungen
der HOAI für die noch nicht abgerufenen Stufen ?
Im Seminar erklären die Referenten die rechtlichen Grundlagen und geben Praxistipps dazu, wie Stufenverträge gestaltet werden können.
Teilnehmende
Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten.
15.06.2026
09:00-11:30
Web-Seminar
Seminarnummer 79626
Referenten
Rechtsanwältin Susanne Monsig
Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 30 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
42,50 € START.ING.s
3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW