Durch die Änderungen des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Ende 2023 haben sich wesentliche Neuerungen ergeben. Die Änderungen betreffen das Gesetz über die ÖbVI in NRW, die ergänzende Rechtsverordnung und zugehörigen Erlass. Inhaltlich geht es bei den Änderungen z.B. um das Verhältnis von hoheitlicher zu privatrechtlicher Tätigkeit und die Beschäftigung von Fachkräften. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich ÖbVI zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Gesellschaften wie z.B. Partnerschaftsgesellschaften zusammenschließen dürfen, welche in das von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sein müssen. Soweit diese Gesellschaft auch hoheitlicher Aufgabenerfüllung dient, gelten spezielle Anforderungen.
Zudem sind durch die Änderungen der Landesbauordnung neue Aufgabenfelder für ÖbVI hinzugekommen. Neben der bereits geltenden Bescheinigung zur Teilung von Grundstücken wird den ÖbVI mit dem dritten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung NRW die Verantwortung für die Einhaltung von Abstandsflächen sowie die bauordnungsrechtliche Gebäudeeinmessung übertragen. Die Änderungen werden im Detail und mit Praxisbeispielen erläutert.
Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten.
Teilnehmende:
ÖbVI, Architekten, Ingenieure
Technische Voraussetzungen:
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27.05.2026
16:00-19:30
Web-Seminar
Seminarnummer 79190
Referenten
Dr. Michael Körner, LL.M.
Rechtsanwalt, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, BDVI-Justiziar, Köln
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 100 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
42,50 € START.ING.s
4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW