Bauplanungsrecht to go - Unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und Nachbarrechte kompakt

 

Das Seminar verschafft anhand zahlreicher Praxisfälle und Luftbilder einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen zur planungsrechtlichen Bewertung von Bauvorhaben. Hierzu gehört insbesondere die für die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks essenzielle Abgrenzung zwischen Innen- (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB), sowie die Bewertung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Dazu gehört zum einen die Frage, wie weit die „nähere Umgebung“ im Rahmen von § 34 BauGB reicht, welche Bauvorhaben prägen (illegale Bauvorhaben, abgerissene Gebäude, Leerstand, Fremdkörper) und welche Besonderheiten es bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, Bauweise, überbaubarer Grundstücksfläche) zu berücksichtigen gibt. Insbesondere wird – weil dies die Bauherren am meisten interessiert – dargestellt, welche Chancen sich aus der Rechtsprechung zum „Maß der baulichen Nutzung“ ergeben. Auch erfolgt die Darstellung der Nachbarrechte im Sinne des Bauplanungsrechts, um das Risiko etwaiger Baunachbarklagen (Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme, Doppelhausrechtsprechung, Gebietserhaltungsanspruch) abschätzen zu können. 

Themen
Abgrenzung Innen- zum Außenbereich
  • Splittersiedlung oder Ortsteil?
  • Einbeziehung von „Randgrundstücken“
§ 34 BauGB
  • Abgrenzung der „näheren Umgebung“
  • Maßstabsbildende Bebauung (Fremdkörper / Ausreißer …)
  • Besonderheiten bei Art, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Nachbarrecht im Sinne des Bauplanungsrechts
  • Art der baulichen Nutzung
  • Bauweise (Doppelhausrechtsprechung)
  • Gebot der Rücksichtnahme
  • Verlust von Nachbarrechten

Teilnehmende
Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten; Mitarbeiter von Bauämtern

Technische Voraussetzungen:
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13.07.2026
09:00-13:00

Web-Seminar
Seminarnummer 79163

Referent
Dr. Markus Johlen

maximal 40 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure

4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW

Zusatzqualifikation
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure


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