Unter dem Stichwort „Gebäudetyp E“ wird eine Änderung der zivilrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch diskutiert. Konkret sollen durch Änderungen des Werkvertragsrechts dazu dienen, mehr Flexibilität für die Planung und Errichtung von Gebäuden zu erreichen und so mehr Wohnraum zu schaffen.
Wesentlicher Aspekt sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, nach denen sich bestimmt, ob ein Gebäude ordnungsgemäß und damit mangelfrei errichtet wurde. Bislang würde ein Mangel selbst dann vorliegen, wenn bei Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ein Gebäude genehmigt wurde und keine Funktionseinbußen vorliegen. Hier setzt die Änderung durch Unterscheidung zwischen sicherheitstechnischen Festlegungen der technischen Regelwerke einerseits und reinen Ausstattungs- und Komfortmerkmalen andererseits an.
Im Seminar werden die aktuelle Rechtslage sowie erwarteten Änderungen vorgestellt, Praxisbeispiele gegeben und Handlungsempfehlungen präsentiert.
Teilnehmende
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten; Mitarbeiter von Bauämtern
Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
08.05.2026
09:00-12:30
Web-Seminar
Seminarnummer 78451
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Ellen Neudek, M. Eng.
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 50 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW