Prüfung und Wertung von Baugutachten

 

Aufgrund steigender Rechtsstreitigkeiten wächst insbesondere im Bauwesen seit Jahren der Bedarf an Gutachten. Durch die oft schwierigen und langwierigen Bauprozesse steigt auch der Bedarf, bereits erstattete Gutachten zu prüfen, zu bewerten und ggf. ein Gegengutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Gutachten zu erstellen. Nach einer Umfrage der Bergischen Universität Wuppertal sehen die Beteiligten bei rd. 52 % aller gerichtlich eingeschalteten Sachverständigen Optimierungspotential. Neben einer zu langen Bearbeitungsdauer werden auch unzureichende Recherchen und mangelndes fachliches Wissen genannt.

Themen
  • Wer ist Sachverständiger 
  • Der Aufbau und Inhalt von Gerichtsgutachten 
  • Der Aufbau und Inhalt von Privatgutachten  
  • Bedeutung von Schiedsgutachten 
  • Mindestanforderungen an das Gutachten
  • Grundlage und Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik
  • Der Beweisbeschluss / Unterschied zw. Beweisverfahren / Klageverfahren
  • Wichtige Urteile und deren Bedeutung für den Bausachverständigen 
  • Technische Prozessbegleitung 
  • Theoretische und praktischen Übungen 

Teilnehmende
Anwärter Sachverständige, Sachverständige, Bau-Ingenieure, Architekten, Reguliere aus der Versicherungswirtschaft, Geschäftsführer

30.06.2026
10:00-17:30

Düsseldorf
Seminarnummer 77628

Referent
Dipl.-Ing. Thomas Jansen
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz

maximal 25 Personen

260,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
460,00 € Nichtmitglieder

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Standsicherheit
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


anmelden

Sind Sie Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW?
Geben Sie hier Ihre Identnummer und Ihr persönliches Passwort aus dem geschützten Bereich der Kammer-Website ein und wählen die gewünschte Adresse. Durch Klick auf „Laden“ wird das Anmeldeformular mit den bei der Kammer hinterlegten Daten ausgefüllt. Sie können diese Daten bei Bedarf noch anpassen oder ergänzen.

 

Wenn Sie kein Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus.

Teilnehmer/in

Rechnungsadresse Auftraggeber

Kontaktdaten Teilnehmer/in

Zusätzlicher Hinweis (max. 100 Zeichen)