Bauprojekte werden häufig durch Faktoren verzögert, auf die der Ingenieur keinen Einfluss hat. Faktoren wie Wetter, notwendige Zusatzarbeiten, fehlende Finanzierung oder Gerichtsverfahren führen dazu, dass Terminpläne nicht mehr eingehalten werden. Der Ingenieur muss dann für seine geschuldete Tätigkeit mehr Zeit als vorgesehen einplanen, Personal vorhalten und/oder Personal anders einsetzen. Hier kommt in der Praxis häufig die Frage auf, wie und unter welchen Voraussetzungen eine solche Bauzeitenverlängerung vom Bauherren vergütet werden muss. Im Seminar erklärt der Referent, welche Ansprüche Ingenieure bei Bauzeitverlängerungen unter welchen Voraussetzungen haben und wie sie diese am besten geltend machen.
Teilnehmende16.04.2026
09:00-11:30
Web-Seminar
Seminarnummer 77592
Referent
Dr. Sebastian Huck LL.M. (Bristol)
L.L.M. (Bristol), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bielefeld
maximal 30 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
270,00 € Nichtmitglieder
150,00 € Jungingenieure
3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW