Die Landesbauordnung ist die Mutter aller Bauvorschriften, auch der Brandschutzvorschriften. Die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist zwar berechtigt, durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften nähere Bestimmungen zum Brandschutz zu erlassen, die Landesbauordnung steht in der Vorschriften-Hierarchie an oberster Stelle und ist deshalb in allen Fällen maßgeblich. Sie beinhaltet aber nicht nur die wesentlichen materiellen Brandschutzanforderungen für bauliche Anlagen, sondern regelt auch die jeweiligen Aufgaben für die am Bau Beteiligten und schreibt die Verfahrensvorschriften fest.
Themen
Teilnehmende
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden
12.10.2026
10:00-17:30
Düsseldorf
Seminarnummer 77396
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner
Beratender Ingenieur, Prüfingenieur für Brandschutz MHKBD, saSV und öbuv Brandschutzsachverständiger, HALFKANN + KIRCHNER, Erkelenz
MR a.D. Dipl.-Ing. Jost Rübel
Erkelenz
maximal 40 Personen
200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW