Grundlagen des Brandschutzes nach BauO NRW

 

Die Landesbauordnung ist die Mutter aller Bauvorschriften, auch der Brandschutzvorschriften. Die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist zwar berechtigt, durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften nähere Bestimmungen zum Brandschutz zu erlassen, die Landesbauordnung steht in der Vorschriften-Hierarchie an oberster Stelle und ist deshalb in allen Fällen maßgeblich. Sie beinhaltet aber nicht nur die wesentlichen materiellen Brandschutzanforderungen für bauliche Anlagen, sondern regelt auch die jeweiligen Aufgaben für die am Bau Beteiligten und schreibt die Verfahrensvorschriften fest.

Themen

  • Anwendungsbereich und Begriffe (bauliche Anlage, Gebäude, Aufenthaltsräume, Feuerstätten, Bauprodukte und Bauarten)
  • Grundzüge des Verfahrensrechts (genehmigungspflichtige Bauvorhaben, verfahrensfreie Bauvorhaben, Genehmigungsfreistellung, Bauvorlagen, Erleichterungen und Abweichungen)
  • Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (§§ 26 – 32 BauO NRW 2018)
  • Rettungswege (§§ 33 – 37 BauO NRW 2018)
  • Technische Gebäudeausrüstung (§§ 39 – 45 BauO NRW 2018)
  • Sonderbauten und wesentliche Inhalte von Brandschutzkonzepten (§ 50 BauO NRW 2018)
  • Aufgaben saSV für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren und in der Genehmigungsfreistellung (§§ 63, 64 und 68 BauO NRW 2018)
  • Praxisbeispiele, insbesondere Prüfungen von saSV für Brandschutz nach § 68 BauO NRW 2018

    Teilnehmende
    saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

    12.10.2026
    10:00-17:30

    Düsseldorf
    Seminarnummer 77396

    Referenten
    Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner
    Beratender Ingenieur, Prüfingenieur für Brandschutz MHKBD, saSV und öbuv Brandschutzsachverständiger, HALFKANN + KIRCHNER, Erkelenz
    MR a.D. Dipl.-Ing. Jost Rübel
    Erkelenz

    maximal 40 Personen

    200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
    330,00 € Nichtmitglieder
    170,00 € Jungingenieure

    8 Fortbildungspunkte
    anerkannt gemäß FuWO für
    Bauvorlageberechtigte
    öbuv Sachverständige
    saSV für Brandschutz
    Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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