Bauen im Bestand: Bestandschutz und Ermessensfragen bei problematischen Bauten auf der Grundlage der Rechtsprechung

 

Die BauO NRW wie auch die Sonderbauvorschriften sind vorwiegend so strukturiert, dass sie uneingeschränkt nur auf Neubauten anwendbar sind. Bei Umbauten in bestehenden Gebäuden wird oft eine Vielzahl von Rechtsfragen ausgelöst, die sich um die Rechtsfigur des Bestandschutzes ranken.

Bei unverändert bestehenden Gebäuden können sich Fragen zum Bestandsschutz dann stellen, wenn z.B. Gefahrenlagen eine Anpassung an die Maßstäbe des heutigen Rechts erfordern oder im Rahmen von Brandschauen, wiederkehrenden Prüfungen oder Überwachungen nach der PrüfVO Mängel entdeckt werden.

Das Seminar soll einen Überblick über diese besondere Rechtsproblematik geben und helfen, Lösungsansätze für verschiedene Fallgestaltungen zu finden.

Themen

  • Was bedeutet eigentlich Bestandsschutz
  • Was ist bestandgeschützt (materiell/formell)
  • Einschränkung des Bestandsschutzes durch gesetzliche Regelungen
  • Bestandsanalyse (brandschutztechnische Beurteilung von Bauteilen und Komponenten)
  • Risikobewertung im Vergleich zum Neubau
  • Brandschutzkonzepte auch unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung
  • Diverse Beispiele von Bauwerken und Bauteilen
  • Integration von neuen Bauteilen im Bestand

Teilnehmende
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

29.09.2026
10:00-17:30

Düsseldorf
Seminarnummer 77395

Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner
Beratender Ingenieur, Prüfingenieur für Brandschutz MHKBD, saSV und öbuv Brandschutzsachverständiger, HALFKANN + KIRCHNER, Erkelenz
MR a.D. Dipl.-Ing. Jost Rübel
Erkelenz

maximal 40 Personen

200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Brandschutz
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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