Dieses Seminar befasst sich in einem Workshop-Teil konkret mit der schutzzielorientierten Brandschutzplanung und mit der ingenieurtechnischen Begründung von Abweichungstatbeständen von präskriptiven Brandschutzanforderungen - beispielsweise des Bauordnungsrechts. Die ingenieurtechnische Vorgehensweise mit ihren wesentlichen Kriterien ist normativ in DIN 18009 beschrieben und mit unmittelbarer bauordnungsrechtlicher Relevanz in der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) Fassung Mai 2019 als Vorgabe für Nachweisführungen mit den Methoden des Brandschutzingenieurwesens verankert. Bedeutsam ist dabei, dass der Geltungsbereich dieser Norm entsprechend des Charakters des Brandschutzingenieurwesens nicht allein auf Rechenverfahren ausgerichtet ist, sondern dass er insbesondere auch „rein argumentative, ingenieurtechnische“ Begründungen als ingenieurtechnische Nachweise einschließt und somit auch die bislang geübte, argumentative Praxis betrifft.
Insbesondere mit der MIndBauRL ist die DIN 18009 stärker in den Fokus für die schutzzielorientierte Begründung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Standardlösungen gerückt. Die Strahlkraft des Anhangs 1 der MIndBauRL reicht weit über den unmittelbaren Geltungsbereich der MIndBauRL hinaus und ist von grundsätzlicher Bedeutung für die ingenieurtechnische Behandlung von Abweichungstatbeständen.
Das Seminar zeigt in den einführenden Erläuterungen der DIN 18009 auf, dass ein ingenieurtechnisches Vorgehen schon bei der "üblichen" Begründung von Abweichungstatbeständen - ohne die Anwendung von Rechenmodellen - bei der Beurteilung der Schutzzielerfüllung gefragt ist. Es wird erläutert, wie ingenieurgemäße Brandschutzplanungen strukturiert ablaufen und welche Arbeitsschritte für eine plausible und prüffähige Nachweisführung erforderlich sind, die in den Bauvorlagen prüfbar dokumentiert werden sollen. Das Seminar befasst sich auch mit schutzzielbezogenen Einzelnachweisen und mit deren Dokumentation - aber nicht mit den Details der Anwendung von Rechenmodellen.
Die Anwendung der Norm DIN 18009-1 wird anhand von Praxisbeispielen zu unterschiedlichen Aspekten der objektspezifischen Brandschutzplanung und -auslegung erläutert und mit den Teilnehmern erörtert sowie im Workshop erprobt:
Die DIN 18009 Teil 1 ´Brandschutzingenieurwesen - Grundsätze und Regeln für die Anwendung´ wird von Mitgliedern des Normenausschusses vorgestellt, die auch den Workshop begleiten. Die Bedeutung und Verbindlichkeit dieser Norm für das Baugenehmigungsverfahren wird von einem Vertreter der Fachkommission Bauaufsicht im Normenausschuss erläutert.
Das Seminar wendet sich an die Aufsteller und Prüfer von Brandschutzkonzepten mit ingenieurtechnischen Nachweisen im Sinne der DIN 18009 sowie an Vertreter der Bauaufsichtsbehörden.
Die DIN 18009-1 ist von den Teilnehmern mitzubringen - sie ist nicht Teil der Seminarunterlagen.
Teilnehmende
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die im Hoch- und Industriebau planend, aufstellend und prüfend tätig sind.
21.05.2026
10:00-17:30
Düsseldorf
Seminarnummer 76142
Referenten
Dr.-Ing. Manuel Kitzlinger
HALFKANN + KIRCHNER PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Stuttgart
Andreas Müller, M.Sc.
HALFKANN + KIRCHNER PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Erkelenz
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Plum
BFT Cognos GmbH, Aachen
Regierungsdirektor Dr.-Ing. Michael Schleich, M.Sc.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Düsseldorf
Dr.-Ing. Jürgen Wiese
Brandschutzberatungen Köln, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Bandschutzingenieurverfahren“ beim NABau
maximal 20 Personen
250,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
440,00 € Nichtmitglieder
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW