Erfordernisse bei der Überwachung nach KfN/KNN/KfW/BEG für Neubau und Bestand

 

Seit dem 1.7.2021 regelt die BEG das Prozedere für die Förderung von energieeffizienten Gebäuden. Die Halbwertzeit war aber extrem kurz. Zum September 2022 ist die Neubauförderung faktisch entfallen, seit März 2023 gibt es den „klimafreundlichen Neubau“ KfN mit der besonderen Anforderung an die Ökologie. Mindestens eine LCA (Life-Cycle-Analysis) ggfs. auch eine QNG-Vollzertifizierung werden damit erforderlich. Aktuell (12/2023) sind die BEG Richtlinien für 2024 noch nicht veröffentlicht. Aber es gibt auch noch viele laufende und aus dem Bereich Sanierung auch frische Objekte, die begleitet sein wollen.

In den 4 BEG gibt es Regelungen für Sanierung-Wohnbau, Nichtwohnbau und -Einzelmaßnahmen sowie die Neubauförderung KfN. Die BEG beschreibt, welche Unterlagen bei einer eventuellen Prüfung vorliegen müssen. Zudem wird in die zu erbringende Leistung des EEE (Energie-Effizienz-Experten) beschreiben. Insgesamt 19 Punkte sind abzuarbeiten, d.h. der Sachverständige muss Leistungen erbringen oder dabei mitwirken oder diese bestätigen oder diese prüfen.

Dazu gehören unter anderem:

  • spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
  • mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
  • Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.

Wie läuft das praktisch ab? Was bedeutet mindestens? Welche Parameter gehen an den Heizungsbauer? Wer rechnet das Lüftungskonzept? Wie sieht ein Luftdichtheitskonzept aus? Was sind ergänzende technische Einweisungen? Was genau bedeutet ggf.?  Wie prüfe ich die Einregulierung der Anlage?

Was kommt bei KfN neu dazu, insbesondere durch die LCA?

Das Seminar geht anhand eines Beispielobjektes chronologisch vor. Es wird auch gezeigt, wann „erbringen, mitwirken, bestätigen oder prüfen“ gefordert sind. Zudem welche Bereiche delegiert werden können (und an wen) und wie diese zu dokumentieren sind.

Themen

  • Fördervoraussetzung mathematisch?
  • Berechnung von Wärmebrücken und Gleichwertigkeitsnachweis
  • Luftdichtheitskonzept DIN 4108-7
  • Lüftungskonzept  DIN 1946-6
  • Leistungsverzeichnis unter GEG – Aspekten
  • Dokumentation während der Baustellenbesuche
  • Blower Door Test
  • Prüf-Protokolle Haustechnik für Warmwasser, Kaltwasser, Lüftung, Solar
  • Übergabe der Haustechnik

Neben der Erläuterung der Vorgehensweise, werden auch viele Vordrucke gezeigt, damit die Aufgabe überschaubar und rechtssicherer wird.

Teilnehmende:
saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.

28.09.2026
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 76129

Referent
Dipl.-Ing. Friedrich Fath
Beratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz IBF - Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal

maximal 40 Personen

200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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