Am 01.08.2023 ist die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (sogenannten Mantelverordnung, BGBl. I S.2598) in Kraft getreten.
Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird damit zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in Form von u.a. RC-Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen und Bodenmaterial (mit und ohne Fremdbestandteilen) in technische Bauwerke geschaffen. Neben den Vorgaben zum Einbau von MEB in technische Bauwerke enthält die EBV weitreichende Regelungen zu deren Herstellung einschließlich der Vorgaben zur Probenahme und Untersuchung, zur Sicherstellung der Materialqualität und der Dokumentation. Die EBV löst die bisherigen Hinweise der TR LAGA (M 20) sowie die in NRW bezogen auf die Güteüberwachung und Verwendung von RCL-Baustoffen geltenden sogenannten Verwertererlasse ab.
Ergänzend schafft die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.) u.a. den rechtlichen Rahmen für das Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien – außerhalb technischer Bauwerke - sowohl in die durchwurzelbare Bodenschicht als auch außerhalb oder unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Das Seminar versteht sich als Einstieg in die zuweilen komplexen Regelwerke der Ersatzbaustoffverordnung und BBodSchV n.F.. Wesentliche Themenbereiche der EBV wie der BBodSchV. N.F. werden dargestellt und durch Praxisbeispiele erläutert. Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung der BBodSchV n.F. zu den Regelungen der EBV und eine Erläuterung ihrer in Bezug zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial relevanten Teile.
Themen
Teilnehmende
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Inhaber/Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Behörden, Planer und Gutachter in Sachverständigen- und Ingenieurbüros, bauausführende Unternehmen als Hersteller oder Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen
13.10.2026
10:00-17:30
Düsseldorf
Seminarnummer 76094
Referent
Dr. rer. nat. Reinhold Strotmann
öbuv SV für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 2) (IK-Bau NRW), Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH, Krefeld
maximal 20 Personen vor Ort
unbegrenzte Personenzahl online
200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW