Gemeinsame Veranstaltung der Ingenieurkammern Hessen und Nordrhein-Westfalen und dem BDVI-Bildungsinstitut e.V.
Durch die Möglichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 BauO Hessen und NRW auszustellen, haben die betreffenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen bekommen, um die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten und dadurch Teilungs- bzw. Bauverfahren zu beschleunigen.
Im Zuge dessen haben die ÖbVI nach entsprechender Prüfung die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung zu bescheinigen. In NRW umfasst dies auch das Bauplanungsrecht auf Grundlage eines amtlichen Lageplans. Ggf. wird die bauplanungsrechtliche Unbedenklichkeit auch in Hessen zukünftig zum Prüfungsumgang gehören.
Neben dem weiten Prüfungsumfang bereitet in der Praxis insbesondere die Einordnung eines Falles unter dem unbestimmten Rechtsbegriff „einfach gelagert“ Schwierigkeiten, welcher durch die Gesetzgeber als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung etabliert wurde. Hieraus, sowie aus den einzuhaltenden Formalia ergeben sich eine Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren, Stolpersteinen und Haftungsrisiken.
Vor diesem Hintergrund werden in dem Web-Seminar die rechtlichen Grundlagen sowie die maßgeblichen Aspekte dargestellt, anhand derer beurteilt werden kann, ob und inwieweit ein „einfach gelagerter Fall“ vorliegt und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann.
Hierzu wird den Teilnehmern ein von Praktikern für Praktiker entwickeltes Prüfungsschema an die
Hand gegeben, welches als Orientierung bzw. Hilfestellung dienen kann.
Zudem werden in dem Webseminar Fälle aus der Praxis besprochen, anhand derer Probleme aufgezeigt und ein Gefühl für den richtigen Umgang bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen vermittelt werden soll.
In dem Web-Seminar werden u.a. folgende Themen behandelt:
• Rechtliche Grundlagen (Charakteristika, Unterschiede zur Teilungsgenehmigung)
• Formelle Anforderungen/Vorgaben
• Prüfungsschema zur Identifizierung eines einfach gelagerten Falls
• Neuere Entwicklungen
• Fälle und Probleme aus der Praxis mit Evergreens (Baulasten)
Das Web-Seminar dauert insgesamt ca. 5 Stunden und gliedert sich in einen Grundlagenteil, welcher vom Justiziar des BDVI e.V. Rechtsanwalt Dr. Michael Körner gehalten wird. Daran schließt sich ein
Praxisteil an, in welchem ausgewählte Beispielsfälle zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung gemeinsam mit den ÖbVI Ann-Kristin Wittig (Hessen) und ÖbVI Thomas Hülsmann (NRW) besprochen werden.
Sie können problemlos von Ihrem Büro oder auch von zuhause aus teilnehmen. Benötigt werden ein Mikrofon und eine Webcam, falls Ihrerseits eine Ton- bzw. Bildübertragung gewünscht ist. Über einen Link werden Sie mit den Referenten verbunden, können den Ausführungen live folgen und im Anschluss an den Vortrag Fragen stellen.
Der Link wird Ihnen rechtzeitig vor Seminarbeginn per E-Mail übersandt.
29.10.2025
13:30-18:30
Web-Seminar
Seminarnummer 76080
Referenten
Dipl.-Ing. Thomas Hülsmann
Dr. Michael Körner, LL.M.
Rechtsanwalt, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, BDVI-Justiziar, Köln
Ann-Kristin Wittig, M.Sc.
maximal 100 Personen
250,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
350,00 € Nichtmitglieder
4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW