Der Architekten-/Ingenieurvertrag, die HOAI und die Vergütung - Vertiefungsseminar

 

Der richtige Umgang mit der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) ist für Architekten- und Ingenieure sowie private und öffentliche Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen von wirtschaftlicher Bedeutung. Ingenieure und Architekten benötigen neben Kenntnisse über die Vertragsgestaltung detaillierte Kenntnis zu den Berechnungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Honorars nach der HOAI. Nur so können im Rahmen der Verträge die Spielräume der HOAI rechtskonform genutzt werden.  

In dem Seminar werden die Empfehlungen der  HOAI mit den unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten anhand der aktuellen Rechtsprechung besprochen. Das Leistungssoll wird unter Bezugnahme auf die Leistungsbilder und Leistungsphasen dargestellt und vertraglich zu regelnden Planungsleistungen erörtert.

 Honorarberechnungsmodelle innerhalb und außerhalb der HOAI werden dargestellt und anhand von aktuellen Praxisbeispielen besprochen. Zudem werden Kenntnisse über honorarrechtlichen Besonderheiten spezieller Planungs- und Bausituationen, wie z.B. beim Bauen im Bestand, bei Planungsänderungen des Auftraggebers, bei Kostenvorgaben des Bauherrn, bei verlängerter Planungs- und Bauzeit, bei gestuften Aufträgen, bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit oder bei einem Einsatz von BIM anhand von Praxisbeispielen unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung dargestellt.

Themen

  • Der Seminarinhalt baut auf den in dem Grundlagenseminar dargestellten Kenntnissen über den Architekten- und den Ingenieurvertrag auf.
  • Darstellung der Honorarberechnung nach der HOAI: Leistungsarten: Grundleistung, Besondere Leistungen, Beratungsleistungen, Teilleistungen, Teilleistungsbewertungsvereinbarungen, Beauftragung nach Leistungsstufen, Anrechenbare Kosten (Baukostenberechnungsmodell), Leistungsbilder, Honorarzone, Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz)
  • Honorarvereinbarungen und die aktuelle Entwicklungen, Besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-, Pauschal- und Bonus-/Malus-Honorar)
  • Honorarermittlung/-kalkulation, spezielle Honorarbestandteile
  • Honorierung von Änderungs- und Zusatzleistungen, geänderte, wiederholte und zusätzliche Leistungen, vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung
  • Bauen im Bestand, anrechenbare Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbau- und Modernisierungszuschlag
  • Nebenansprüche nach der HOAI,
  • Building Information Modeling (BIM) und HOAI -Wie und wann können die Leistungen abgerechnet werden?
  • Honorar bei freier Kündigung, Honorar bei Kündigung aus wichtigem Grund, Honorar bei Kündigung gemäß § 650r BGB

Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der HOAI zum Seminar mitzubringen.

Teilnehmende
öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Bauleiter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden.

Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.

09.09.2026
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 75414

Referent
Rechtsanwältin Iris Martin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Schiedsrichterin/Schlichterin SoBau, Baurechtskanzlei Martin, Essen

maximal 30 Personen

200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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