Die bauordnungsrechtlichen Regeln sind für Standardbauten formuliert. Die Vorstellungen von Architekten und Bauherren führen jedoch häufig zu Entwürfen, die ohne einzelfallbezogene Lösungswege nicht umsetzbar wären.
Hier greifen verschiedene Rechtsinstitute (§ 50 Erleichterungen, § 69 Abweichungen), um andere Wege beschreiten zu können. Wesentlich ist immer, dass das Ziel, was sich hinter den jeweiligen Vorschriften verbirgt, erreicht wird. Dieser Nachweis ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zu erbringen.
Dazu muss zum einen der Zweck der Anforderung bekannt sein und zum anderen andere Methoden zur Erreichung der Ziele, als die, die sich aus der bauordnungsrechtlichen Anforderung ergeben.
Im Seminar soll beides vermittelt werden. Anhand zahlreicher Beispiele werden Abweichungen zu Brandabschnittsgrößen, Rettungsweglängen und Führungen, Bemessungen von Bauteilen dargestellt und die entsprechenden Kompensationen erläutert.
Themen
Teilnehmende:
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden
Technische Voraussetzungen
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02.06.2026
10:00-17:30
Düsseldorf
Seminarnummer 75382
Referent
Dipl.-Ing. Matthias Dietrich
RASSEK & Partner Brandschutzingenieure, Wuppertal
maximal 20 Personen vor Ort
unbegrenzte Personenzahl online
200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
330,00 € Nichtmitglieder
170,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW