Von PDF zu EN 16931: E-Rechnungspflicht für Ingenieurinnen und Ingenieure

 

Während bislang Ingenieurbüros Rechnungen in Papierform oder digital (z.B. als pdf) erstellen und annehmen kommen, gilt ab dem 01.01.2025 eine Pflicht zum Empfang und Erstellen von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung). E-Rechnungen müssen den europäischen Standard EN 16931 erfüllen; eine Rechnungsstellung im PDF-Format ist keine E-Rechnung und daher nicht ausreichend.

Die Pflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt unabhängig von der Größe des Ingenieurbüros, damit auch für Solo-Freiberufler oder Ingenieure, die in Nebentätigkeit selbstständig Leistungen erbringen. Teilweise sind Übergangsfristen vorgesehen.

Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen, steuerrechtlichen Aspekte und technischen Umsetzungsmöglichkeiten behandelt. Insbesondere werden umsatzsteuerliche Anforderungen, der Vorsteuerabzug, Aufbewahrungspflichten und eine effiziente Umsetzung in die bestehenden technischen Systeme behandelt.

Inhalte:

Gesetzliche Grundlagen zur E-Rechnung

Steuerliche Aspekte und Aufbewahrung

    • Umsatzsteuerliche Anforderungen an E-Rechnungen für Ingenieurbüros
    • Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
    • Aufbewahrungspflichten für E-Rechnungen und Unterschiede zu PapierrechnungenVerfahrensdokumentation für E-Rechnungen in Ingenieurbüros
    • Aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene (ViDA)

    Best Practices für die effiziente Implementierung

    02.12.2024
    09:00-16:30

    Web-Seminar
    Seminarnummer 71536

    Referenten
    Dr. Katharina Artinger, M.Sc.
    Michael Ziemer
    Ziemer Consult GmbH

    maximal 150 Personen

    170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
    300,00 € Nichtmitglieder

    8 Fortbildungspunkte
    anerkannt gemäß FuWO für
    Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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