Fragen des Abstandsflächenrechts sind nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Werden Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der Behörde besondere Sorgfalt geboten.
Das Abstandsflächenrecht gehört jedoch zu den kompliziertesten Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.
Das Seminar vermittelt die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich der unerlässlich planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle. Gegenstand sind insbesondere die Regelungen zum Erfordernis der Abstandsflächen für Gebäude und andere Anlagen, Regelungen zur Lage der Abstandsflächen und zur Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen, Regelungen zu privilegierten baulichen Anlagen und zu den Möglichkeiten von § 6 Abweichungen zu erteilen (z. B. § 69 BauO NRW).
Technische Voraussetzungen:
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12.11.2025
09:00-13:00
Web-Seminar
Seminarnummer 71020
Referent
Dr. Markus Johlen
maximal 40 Personen
160,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
260,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure
5 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
Zusatzqualifikation
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure