Unter dem Stichwort „Gebäudetyp E“ wird eine Änderung der zivilrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch diskutiert. Konkret sollen durch Änderungen des Werkvertragsrechts dazu dienen, mehr Flexibilität für die Planung und Errichtung von Gebäuden zu erreichen und so mehr Wohnraum zu schaffen.
Wesentlicher Aspekt sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, nach denen sich bestimmt, ob ein Gebäude ordnungsgemäß und damit mangelfrei errichtet wurde. Bislang würde ein Mangel selbst dann vorliegen, wenn bei Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ein Gebäude genehmigt wurde und keine Funktionseinbußen vorliegen. Hier setzt die Änderung durch Unterscheidung zwischen sicherheitstechnischen Festlegungen der technischen Regelwerke einerseits und reinen Ausstattungs- und Komfortmerkmalen andererseits an.
Im Seminar werden die aktuelle Rechtslage sowie erwarteten Änderungen vorgestellt, Praxisbeispiele gegeben und Handlungsempfehlungen präsentiert.
18.11.2024
10:00-13:30
Web-Seminar
Seminarnummer 70377
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Ellen Neudek, M. Eng.
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 50 Personen
140,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
240,00 € Nichtmitglieder
4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW