Eine Kooperationsveranstaltung von Länderingenieurkammern und der Bundesingenieurkammer
Den Länderingenieurkammern werden regelmäßig Erfahrungen mit der Vergabe von Planungsleistungen zugetragen, nach denen diese Vergabeverfahren zu formalisiert ausgestaltet und auch unpassende Eignungs- oder Zuschlagskriterien gewählt werden.
So berichten Kammermitglieder aus dem Bereich Tragwerksplanung regelmäßig von Referenzanforderungen, die dem Gegenstand des Vergabeverfahrens nicht gerecht werden. Als Beispiel zu nennen ist hier die Forderung nach Erfahrungen mit der Tragwerksplanung bei Schulgebäuden, obwohl die Tragwerksplanung hierfür keine Besonderheiten aufweist, die dies rechtfertigen würde.
Dieses Problem wurde durch die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV im August 2023 verschärft, da in der Folge nahezu jede Planungsleistung von öffentlichen Auftraggebern an Architekten und Ingenieure in einem VgV-Verfahren vergeben wird.
Bei Vergabeverfahren handelt es sich um ein Marktsegment, welches auch für die Mitglieder von Ingenieurkammern von (wirtschaftlichem) Interesse ist. Hier liegt nun der Ansatz einer Qualifizierung zu Gunsten des einzelnen Mitglieds, aber auch als Multiplikator für die an Vergabeverfahren teilnehmenden Mitglieder.
Indem Mitglieder über eine von den Kammern geführte Liste die Möglichkeit haben, eine besondere Qualifikation nachzuweisen, können sie sich am Markt besser positionieren. Zudem profitieren die an Vergabeverfahren teilnehmenden Mitglieder von praxisgerechten Vergabeverfahren.
Schließlich erhalten auch die Auftraggeber einen Mehrwert, indem sie durch die Kammern als Behörden bestätigte qualifizierte Vergabeberater am Markt erkennen und deren Leistungen in Anspruch nehmen können.
Lehrgangsinhalte
Teilnehmer
Mitglieder von Ingenieurkammern und auch Nicht-Mitglieder.
Für Mitglieder anderer Ingenieurkammern sowie der AKNW gelten die gleichen Teilnahmegebühren wie für Mitglieder der IK-Bau NRW.
Die Teilnahme am Lehrgang ist Voraussetzung für die Eintragung in die von den jeweiligen Länderkammern geführten Listen. Auftragsgebende haben über die Liste die Möglichkeit, Qualifiziert Vergabeberatende als Auftragsnehmende zu finden und anzusprechen.
Die Eintragung in die jeweilige Liste erfolgt auf Antrag und erfordert neben dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung am letzten Lehrgangstag die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer (auch anderer Länderkammern als den Listenführenden) sowie einen Nachweis praktischer Tätigkeit durch Beratung in einem abgeschlossenen Vergabeverfahren für baubezogene Planungsleistungen 12 Monate vor oder innerhalb von drei Jahren ab Eintragung in die Liste. Die Kosten betragen 125 150 € für die Eintragung und jeweils 50 € Listenführungsgebühr pro Jahr. Erst die Eintragung in die Fachliste berechtigt den Teilnehmenden zum Führen des Titels Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)/Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK).
Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
17.09.2025
09:00-16:00
18.09.2025
09:00-16:00
19.09.2025
09:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 70227
Referenten
Dr. Andreas Digel
BRP Renaud und Partner mbB, Stuttgart
Dipl.-Ing. Maike Ehrensberger
BCM BauConsult Management GmbH, Berlin
Rechtsanwältin Annett Hartwecker
Fachanwältin für Vergaberecht, Kanzlei SKW Schwarz
Dipl.-Ing. Peter Kalte
GHV - Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V., Mannheim
Dipl.-Ing. Peter Mayer
Deutsche Funkturm - Zentrale, Leiter Planung und Realisierung, Münster
Dr. Martin Ott
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart
Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Wiesner, LL.M.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Wiesner & Riemer, Bad Kreuznach
maximal 35 Personen
950,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
1.200,00 € Nichtmitglieder
24 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW