Die Bauherren, die Mängelbeseitigungsarbeiten nicht durchführen lassen wollen, können fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht mehr geltend machen. Die Bemessung des Schadens an den erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht angefallenen (Netto-) Mängelbeseitigungskosten ist nicht länger zulässig.
Verlangt der Besteller einen Schadenersatz als monetären Ausgleich, ist in Zukunft nur noch der tatsächliche Minderwert im Vermögen des Bestellers maßgeblich – also die mangelbedingte Wertminderung am Gebäude des Bestellers. Die Feststellung und Berechnung der Höhe des Schadenersatzes wegen nicht beseitigter Baumängel wird in der Baupraxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen.
Der Begriff der Wertminderung wird häufig konträr verwendet. Er wird als Alterswertminderung, bei Minderungen infolge einer negativen Soll-Ist-Abweichung, als merkantile Wertminderung ebenso wie als Begriff bei einer technischen oder wirtschaftlichen Wertminderung verwendet. Welcher Wertbegriff korrekt ist, hängt meist von der expliziten Fragestellung ab.
Das Seminar vermittelt praxisnotwendige Informationen in Bezug auf die rechtsichere und erfolgreiche Tätigkeit als Sachverständiger im Baubereich. Die Teilnehmer erhalten tiefgreifendes Wissen zu den einzelnen Wertbegriffen und deren Bewertung.
Themen
Teilnehmer
Bausachverständige, Ingenieure, Architekten, Immobilienmakler
Technische Voraussetzungen
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
29.10.2025
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 70135
Referent
Dipl.-Ing. Thomas Jansen
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz
maximal 25 Personen
250,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
450,00 € Nichtmitglieder
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Standsicherheit
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW