Nach Entscheidung durch den Landtag sind am 18.11.2023 wesentliche Änderungen im Berufsrecht der ÖbVI in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen das Gesetz über die ÖbVI in NRW, die ergänzende Rechtsverordnung und zugehörigen Erlass. Wesentliche Änderungen betreffen das Verhältnis von hoheitlicher zu privatrechtlicher Tätigkeit und die Beschäftigung von Fachkräften.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich ÖbVI zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Gesellschaften wie z.B. Partnerschaftsgesellschaften zusammenschließen dürfen, welche in das von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sein müssen. Soweit diese Gesellschaft auch hoheitlicher Aufgabenerfüllung dient, gelten spezielle Anforderungen.
Im Seminar werden die Änderungen im Detail vorgestellt.
Teilnehmer
ÖbVI, Architekten, Ingenieure
23.01.2024
16:30-19:00
Web-Seminar
Seminarnummer 66888
Referenten
Dr. Michael Körner, LL.M.
Rechtsanwalt, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, BDVI-Justiziar, Köln
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
maximal 100 Personen
140,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
240,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
3 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
Zusatzqualifikation
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure