Bei Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkten Selbstrettungsfähigkeiten (z. B. Pflegeeinrichtungen für Senioren, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Demenz-Wohngemeinschaften) funktionieren die Lösungskonzepte des Brandschutzes nicht, die bei üblichen Sonderbauten zum Einsatz kommen.
Da die Nutzer im Brandfall auf fremde Hilfe angewiesen sind, kommt neben den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen den organisatorischen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu.
In diesem Praxisseminar werden die bauordnungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Konzept der „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ (NRW) erläutert und die Umsetzung in die Praxis anhand von vielen realen Beispielen vermittelt.
Themen
Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen, Betreiber und Brandschutzbeauftragte von Pflege- und Betreuungseinrichtungen
03.09.2024
10:00-17:30
Düsseldorf
Seminarnummer 66880
Referenten
Ingenieurin Christina Sommer, M.Sc.
WIENEKE Brandschutz, Erwitte / Dortmund
Dipl.-Ing. Architekt Bert Wieneke
Prüfingenieur für Brandschutz, saSV für die Prüfung des Brandschutzes, WIENEKE Brandschutz, Erwitte / Dortmund
maximal 20 Personen vor Ort
maximal 20 Personen online
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW