Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz – Bauaufsichtliche Bestimmungen und Nachweisführung

 

Auch die am 01.01.2019 in Kraft getretenen Bestimmungen der BauO NRW stellen Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten, aus denen bauliche Anlagen errichtet werden. Bauprodukte müssen solche Eigenschaften aufweisen, dass bauliche Anlagen Anforderungen der Bauordnung im Hinblick auf Standsicherheit, Brandschutz, etc. erfüllen.

Die bauaufsichtlichen Nachweise für Bauprodukte und Bauarten stellen einen wesentlichen Teil der Dokumentationspflichten im Rahmen der Erstellung von baulichen Anlagen dar. Neben den Verwendbarkeitsnachweisen (abZ, abP, ZiE) für Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen und den Leistungserklärungen für harmonisierte Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung sind insbesondere auch Nachweise für Bauarten erforderlich. In dem Seminar wird die Systematik der unterschiedlichen bauaufsichtlichen Nachweise mit Bezug zum Bauordnungsrecht und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen anhand von Beispielen erläutert. Im Weiteren wird sich den Fragen gewidmet, was im Zuge der bauaufsichtlichen Dokumentation zu beachten ist und wer eine Übereinstimmung zu bestätigen hat?

Neben der Systematik der bauaufsichtlichen Nachweise liegt ein weiterer Schwerpunkt des Seminars im Umgang mit Abweichungen. Es werden die wesentlichen Unterschiede der Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnungen, von Technischen Baubestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung sowie von Nachweisen der Verwendbarkeit von Bauprodukten und der Anwendbarkeit von Bauarten erläutert.

Im Seminar werden die aktuellen Vorschriften zu Bauprodukten und Bauarten in der BauO NRW in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (VV TB) dargestellt. Es gibt Antworten auf Fragen der Praxis zu bauaufsichtlich erforderlichen Nachweisen und abzugebende Erklärungen sowie zu Verantwortlichkeiten.

Themen

  • Grundlegende Anforderungen und Schutzziele
  • Bauordnungsrechtliche Grundlagen zu Bauprodukten und Bauarten
  • Inverkehrbringen, Handel und Verwenden von Bauprodukten mit der CE-Kennzeichnung nach BauPVO
  • Nachweise für Bauprodukte und Bauarten in Verbindung mit der VV TB NRW
  • Was bedeutet eigentlich Bestandschutz?
  • Bestandsanalyse (brandschutztechnische Beurteilung von bestehenden Bauteilen und Komponenten)
  • Differenzierung und Umgang mit Abweichungen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts, von technischen Regeln und von Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweisen
  • Beispiele von Abweichungen bei der Ausführung von Bauprodukten/Bauarten in Brandprüfungen

Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

09.10.2024
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 66403

Referenten
Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka
Abt. Bausicherheit, MPA NRW, Erwitte
Dipl.-Ing. Andreas Plietz
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Düsseldorf

maximal 40 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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