Mit dem Inkrafttreten des geänderten Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 gelten für Arbeitsverhältnisse erweiterte Informationspflichten. Zusätzlich zu den bereits bisher notwendigen Nachweisen sind künftig z.B. Form, Frist und Verfahren einer Kündigung sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage schriftlich festzuhalten.
Des Weiteren müssen ggf. Hinweise zu einer etwaigen betrieblichen Altersvorsorge bereitgestellt werden. Ebenfalls anzugeben sind die Dauer einer vereinbarten Probezeit sowie die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, soweit diese vereinbart sind. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen besteht keine grundsätzliche Pflicht, diese an das neue Gesetz anzupassen. Jedoch kann der Arbeitnehmer im Einzelfall verlangen, dass ihm die entsprechenden Nachweise bereitgestellt werden.
Das Seminar richtet sich vorrangig an Arbeitgeber. Der Referent erklärt anhand praktischer Beispiele den Anpassungsbedarf und die einzuhaltenden Pflichten.
26.09.2022
10:30-12:00
Web-Seminar
Seminarnummer 61901
Referent
Rechtsanwalt Gero Klinkhammer
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte und Notare Teigelack, Vollenberg & Fromlow, Essen
maximal 50 Personen
50,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
100,00 € Nichtmitglieder
2 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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