Einfluss des Vergaberechts auf die Auslegung und Abwicklung von Bau- und Planerverträgen nach Zuschlagerteilung

 

Grundsätzlich enden die vergaberechtlichen Vorgaben mit der Zuschlagerteilung und doch hat das Vergaberecht, auch Einfluss auf die Auslegung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen nach Zuschlagerteilung. Dies beruht u.a. darauf, dass sich häufig erst nach Zuschlagerteilung herausstellt, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung unklar ist, Widersprüche aufweist oder Risiken überbürdet, die der Auftragnehmer nach Vertragsschluss nicht tragen will. So macht der Auftragnehmer Nachträge geltend, verlangt ein höheres Entgelt, die Beauftragung zusätzlicher Leistungen u.ä. Zur Begründung wird dann häufig der Grundsatz der bieterfreundlichen Auslegung bemüht. Das Seminar geht der Frage nach, welche Auslegungsgrundsätze bei unklaren oder widersprüchlichen Verträgen gelten und welchen Einfluss die VOB/A und VOB/C auf die Frage haben, ob der Auftragnehmer wegen der Unklarheit ein zusätzliches Entgelt fordern kann. Das Seminar geht weiter der Frage nach, welchen Einfluss das Vergaberecht auf die Zulässigkeit von Nachträgen hat, insbesondere, ob Leistungsänderungen nach VOB/B zulässig sind oder im Hinblick auf § 132 GWB bzw. § 22 VOB/A und § 22 EU VOB/A unzulässig sind.

Themen

  1. Existiert der Grundsatz der bieterfreundlichen Auslegung?
  2. Existiert der Grundsatz der bieterfeindlichen Auslegung (d.h. dann, wenn der Bieter Unklarheiten während des Vergabeverfahrens nicht beanstandet hat?
  3. Was gilt bei unklaren Leistungsbeschreibungen?
  4. Welche Bedeutung haben die VOB/A, die VOB/B und die VOB/C für die Auslegung der Leistungsbeschreibung?
  5. Welche Inhalte der VOB/C sind für die Auslegung besonders bedeutsam?
  6. Was ist ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 7 VOB/A? Was ist Folge eines ungewöhnlichen Wagnisses?
  7. Welche Grenzen setzt das Vergaberecht der Möglichkeit, Nachträge zu vereinbaren?
  8. Können Leistungsänderungen ohne Vergabeverfahren beauftragt werden?
  9. Können zusätzliche Leistungen ohne Vergabeverfahren beauftragt werden?
  10. Welche Grenzen zur Änderung bestehen bei Planungsverträgen, bei denen Leistungsphasen wiederholt werden müssen?

Die Teilnehmer werden gebeten, unbedingt die aktuelle Fassung der VOB/A, der VOB/B und des GWB mitzubringen.

Teilnehmer
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die auf Auftragnehmer- oder auf Auftraggeberseite an förmlichen Vergabeverfahren teilnehmen.

20.09.2023
10:00-14:00

Web-Seminar
Seminarnummer 61182

Referent
Rechtsanwalt Pascal Göpner
REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn

maximal 20 Personen

120,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
220,00 € Nichtmitglieder
100,00 € Jungingenieure

5 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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