Grundsätzlich enden die vergaberechtlichen Vorgaben mit der Zuschlagerteilung und doch hat das Vergaberecht, auch Einfluss auf die Auslegung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen nach Zuschlagerteilung. Dies beruht u.a. darauf, dass sich häufig erst nach Zuschlagerteilung herausstellt, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung unklar ist, Widersprüche aufweist oder Risiken überbürdet, die der Auftragnehmer nach Vertragsschluss nicht tragen will. So macht der Auftragnehmer Nachträge geltend, verlangt ein höheres Entgelt, die Beauftragung zusätzlicher Leistungen u.ä. Zur Begründung wird dann häufig der Grundsatz der bieterfreundlichen Auslegung bemüht. Das Seminar geht der Frage nach, welche Auslegungsgrundsätze bei unklaren oder widersprüchlichen Verträgen gelten und welchen Einfluss die VOB/A und VOB/C auf die Frage haben, ob der Auftragnehmer wegen der Unklarheit ein zusätzliches Entgelt fordern kann. Das Seminar geht weiter der Frage nach, welchen Einfluss das Vergaberecht auf die Zulässigkeit von Nachträgen hat, insbesondere, ob Leistungsänderungen nach VOB/B zulässig sind oder im Hinblick auf § 132 GWB bzw. § 22 VOB/A und § 22 EU VOB/A unzulässig sind.
Themen
Die Teilnehmer werden gebeten, unbedingt die aktuelle Fassung der VOB/A, der VOB/B und des GWB mitzubringen.
Teilnehmer
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die auf Auftragnehmer- oder auf Auftraggeberseite an förmlichen Vergabeverfahren teilnehmen.
20.09.2023
10:00-14:00
Web-Seminar
Seminarnummer 61182
Referent
Rechtsanwalt Pascal Göpner
REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn
maximal 25 Personen
120,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
220,00 € Nichtmitglieder
100,00 € Jungingenieure
5 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW