Stoffpreisgleitklauseln als Sonderform der Preisgleitklauseln kennt die Baubranche eigentlich schon seit geraumer Zeit. Allerdings wurden solche Klauseln in Bau- und Ingenieurverträgen in der Vergangenheit nur selten vereinbart, da die niedrige Inflation in Deutschland hierzu nur wenig Anlass gegeben hat.
Aufgrund der COVID – 19 Pandemie, der Havarie der Ever Given und nunmehr durch den Ukraine – Krieg ist die Inflation in Deutschland kurzfristig und auch erheblich angestiegen, sodass die Preise für Baumaterialien, Diesel etc. in die Höhe geschossen sind. Viele Ausführer stehen nun von der Problematik, dass die vereinbarten Preise nicht mehr auskömmlich sind. Es besteht ein dringender Bedarf auf Anpassung der Vergütung. Ingenieurinnen und Ingenieure werden zugleich mit Nachtragsforderungen der Ausführer unter Bezugnahme auf die steigenden Baupreise konfrontiert.
Das Thema „Stoffpreisgleitklausel“ hat hierdurch eine neue Aktualität gewonnen.
Im Rahmen dieses Onlineseminars soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der richtige Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln vermittelt werden. Auch soll dargestellt werden, wie mit Altverträgen umzugehen ist, welche keine Stoffpreisgleitklauseln beinhalten.
23.06.2022
10:00-11:30
Web-Seminar
Seminarnummer 60769
Referent
Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn
maximal 50 Personen
50,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
100,00 € Nichtmitglieder
2 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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