Nachtragsmanagement und gestörter Bauablauf beim VOB-Vertrag

 

Die Entwicklung beim Bauen zeigt einen deutlichen Trend: Umfangreiche Nachträge und Störungen im Bauablauf sind bei Bauvorhaben der Regelfall. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das Nachtragsmanagement stellt sich in vielfacher Hinsicht als schwierig dar, da juristische, ingenieurtechnische und baubetriebliche Fragen miteinander verknüpft sind. Des Weiteren ist es der Rechtsprechung bisher noch nicht gelungen, zum Vergütungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsrecht einheitliche Rechtsgrundsätze aufzustellen. Im Gegenteil: Die aktuellen höchstrichterlichen Urteile führen zu weiteren Unklarheiten; vor allem bei Ansprüchen aufgrund eines gestörten Bauablaufs. Hier wird der Auftragnehmer zu einer Beweisführung verpflichtet, die er nur schwer erfüllen kann. Auch das neue Bauvertragsrecht im BGB entschärft dieses Problem nicht. Zugleich vermisst man in der baubetrieblichen und baurechtlichen Literatur eine klare einheitliche Linie, was die Abgrenzung der Regelungen in §§ 2 Abs. 3, 2 Abs. 5, 2 Abs. 6, 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB betrifft. Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die gesamte Bandbreite der o.g. Problematik aufzuzeigen.

Themen

  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Vertragliche Grundlagen
  4. Grundsätzliche Überlegungen
  5. Der gestörte Bauablauf
  6. Kausalitätsnachweis
  7. Die (Nachtrags-)Kalkulation
  8. Finanzielle Folgen aufgrund gestörter Bauabläufe

Teilnehmer
Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, alle am Bau beteiligten Ingenieure und Architekten seitens Auftraggeber und Auftragnehmer

25.04.2024
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 66404

Referent
Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff
Beratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für Bauablaufstörungen, Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau (IK-Bau NRW), Lehrbeauftragter im Master-Studiengang Baurecht an der FH Münster im Fachbereich Bauingenieurwesen, Partner im Büro Prof. Dr. Mitschein, Wischerhoff und Partner Ingenieure im Baubetrieb, Mülheim a.d. Ruhr

maximal 30 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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