Fortbildung/Seminare

Fortbildung/Seminare

Fortbildung als Chance, Herausforderung und Investition in die Zukunft: Wir unterstützten Ingenieurinnen und Ingenieure dabei mit einem breiten Seminarangebot.



In unserem Seminarkalender finden Sie Fortbildungsangebote, zugeschnitten auf Ihre Interessen und Bedürfnisse.

Der Kalender enthält die Seminare der Ingenieurakademie West und die anerkannten Veranstaltungen externer Bildungsträger. Diese erkennen Sie am (F) vor dem Seminartitel. Zwecks Anmeldung bei diesen Seminaren wenden Sie sich bitte direkt an den betreffenden Fortbildungsträger.

Die aufgelisteten Seminare enthalten detaillierte Informationen zum Inhalt und zu den jeweiligen Fortbildungsträgern.

Über die Verfügbarkeit der von der Ingenieurakademie West angebotenen Veranstaltungen gibt die „Ampelschaltung“ kurz und präzise Auskunft.


Der verpflichtende Wissens-Check

iStock, ipopba

Fortbildung ist aber auch Verpflichtung: FuWO lautet die schnörkellose Kurzform für die seit Januar 2005 verbindliche Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW. Mit einem Rahmenwerk von neun Paragrafen sorgt die FuWO dafür, dass die durch die Kammermitgliedschaft bestehende und für die meisten ohnehin selbstverständliche Fortbildungspflicht konkretisiert und nachweisbar umgesetzt wird.

Jährlich müssen Ingenieurinnen und Ingenieure des Bau- und Vermessungswesens ihr berufliches Know-how „updaten“. Über die besuchten Veranstaltungen wird „Buch geführt“: Im persönlichen Fortbildungskonto können die Mitglieder der IK-Bau mit dem Soll-/Ist-Vergleich den aktuellen Stand in Sachen Wissens-„Update“ abfragen. Die Einhaltung der Fortbildungspflicht wird durch die Kammer stichprobenartig überprüft. Die Stichprobe erfolgt immer zu Beginn eines Kalenderjahres in der Form, dass zehn Prozent der Kammermitglieder per Zufallsprinzip ausgewählt werden.


Anerkannte Fortbildungen

Welche Fortbildungsveranstaltungen erfüllen die Qualitätsanforderungen im Sinne der FuWO? Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zu Ihrer Orientierung verschiedene Varianten auflisten.

  • Seminare, die von der Ingenieurakademie West gGmbH angeboten werden, sind anerkannt
  • die Fortbildungsveranstaltungen von anderen Ingenieurkammern oder Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt, wenn sie aufgrund mit dieser Ordnung vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden
  • Seminare externer Fortbildungsträger, die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geprüft und im Seminarkalender aufgeführt sind, sind anerkannt.

Wenn Sie als Mitglied ein Seminar finden, das nicht anerkannt ist, sollten Sie den Fortbildungsträger ansprechen, damit dieser diese Veranstaltung nach entsprechender Prüfung bei der IK-Bau NRW anerkennen lässt. Denn am leichtesten hat es der Fortbildungsträger selbst, da er über alle Informationen verfügt, die der Kammer zur Prüfung vorzulegen sind. Alternativ haben auch Sie die Möglichkeit eine Veranstaltung anerkennen zu lassen; in diesem Falle legen Sie bitte die erforderlichen Informationen vor.

Achtung: Eine Anerkennung kann nur im Vorfeld der Seminardurchführung erreicht werden. Nach Ablauf des Seminars ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.

Teilnahmebescheinigungen senden Sie der IK-Bau NRW bitte nur auf Anfrage zu.


Informationen zu Ihrem persönlichen Fortbildungskonto

Die Ingenieurkammer-Bau NRW bietet ihren Mitglieder den Service eines persönlichen Fortbildungskontos. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Ingenieurakademie West gGmbH wird Ihrem persönlichen Fortbildungskonto automatisch zugebucht.

Dieser bringt handfeste Vorteile für Sie: Schnelle Übernahme der Weiterbildung aufs Konto und die ständige Verfügbarkeit einer aktuellen Übersicht. Damit entfällt für Sie auch die Zusendung der Einzelbelege – das wird nur erforderlich, wenn die Kammer Sie im Rahmen der Stichprobe darum bittet.

Nach dem Besuch einer von der IK-Bau NRW anerkannten Veranstaltung eines externer Bildungsträgers (F) haben Sie selbst die Möglichkeit, ihr persönliches Fortbildungskonto einfach und schnell zu pflegen. Melden Sie sich hierzu im mitgliedergeschützten Bereich unter „Meine IK-Bau“ mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Passwort an. Klicken Sie auf Mein Fortbildungskonto. Über den Button Mitteilung an die Kammer über Teilnahme an Fremdveranstaltungen suchen Sie bitte das von Ihnen besuchte Seminar (mit Veranstaltungsdatum oder Seminar-Nummer). Nachdem Sie dies ausgewählt haben, klicken Sie in der Detailansicht auf den Link „Teilnahmenotiz an IK-Bau NRW senden“. Innerhalb kurzer Zeit wird die Veranstaltung Ihrem Fortbildungskonto zugebucht.

Die IK-Bau NRW nimmt Veranstaltungen anderer Ingenieur- oder Architektenkammern, die ihr aus dem Kreis der Mitglieder aufgrund einer erfolgten Teilnahme unter Beifügung der Teilnahmebescheinigung gemeldet werden, in den Seminarkalender auf.


FAQ für Mitglieder

Warum findet eine Überprüfung der Fortbildung statt?

Der Gesetzgeber hat die IK-Bau NRW beauftragt, die Wahrnehmung der Fortbildungspflicht zu überprüfen. Dazu wurde eine Konkretisierung der immer schon geltenden Berufspflicht vom NRW-Landtag im Jahr 2008 einvernehmlich gefordert und beschlossen.

Wer muss sich fortbilden und wo ist das geregelt?

Alle Mitglieder der Kammer sind nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 Baukammergesetz (BauKaG) verpflichtet, sich entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung (FuWO) der Ingenieurkammer-Bau NRW beruflich fortzubilden. Die FuWO sieht keine Ausnahme von der Fortbildungspflicht für bestimmte Gruppen vor.

Wie viel Fortbildung muss ich nachweisen? 

Pflichtmitglieder müssen mindestens acht Fortbildungspunkte, Freiwillige Mitglieder müssen mindestens vier Fortbildungspunkte innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen. Ein Fortbildungspunkt entspricht 45 Minuten.

Mitglieder mit zusätzlichen Qualifikationen, wie z. B. staatlich anerkannte Sachverständige, öffentlich bestellte Sachverständige, Bauvorlageberechtigte und Vermessungsingenieure müssen sich entsprechend ihrer Qualifikation mit mindestens vier Fortbildungspunkten je Qualifikation fortbilden. Diese qualifikationsgebundene Fortbildung wird auf die Fortbildungspunkte der Mitgliedschaft angerechnet.

Wann beginnt meine Fortbildungsverpflichtung?

Die Überprüfung der Fortbildungspflicht beginnt im Folgejahr des Kammereintritts. Erst dann wird Ihr Fortbildungskonto freigeschaltet.

Was ist eigentlich das Fortbildungskonto?

Hierbei handelt es sich um eine persönliche Übersicht über die zu leistenden Fortbildungsstunden pro Jahr in Abhängigkeit vom Mitgliedsstatus sowie der von der IK-Bau NRW zuerkannten Qualifikationen. Hiermit sollen Sie eine gute Übersicht über Ihre bereits geleistete sowie über gegebenenfalls noch zu leistende Fortbildung erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Konto mehrere Jahre zurückreicht, so dass Sie bei regelmäßiger Aktualisierung immer genau wissen, wann und in welchen Themen Sie sich fortgebildet haben.

Ihr Fortbildungskonto finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich - hier auf der Internetseite der IK-Bau: www.ikbaunrw.de.

- Klicken Sie auf Informationen für Mitglieder

- Klicken Sie im Untermenü auf Meine IK-Bau

- Melden Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Passwort an

- Klicken Sie auf Mein Fortbildungskonto. Dort erhalten Sie einen aktuellen Kontoauszug.


Die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen der Ingenieurakademie West wird in der Regel Ihrem Konto automatisch zugebucht. Sie haben die Möglichkeit, besuchte Veranstaltungen fremder Fortbildungsträger, die im Vorfeld von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt wurden, Ihrem Fortbildungskonto selber zuzubuchen.

Hierzu klicken Sie bitte oberhalb Ihres Fortbildungskontos die Zeile Mitteilung an die Kammer über Teilnahme an Fremdveranstaltungen an. Der Seminarkalender öffnet sich.

- Geben Sie unter Zeitraum (vom-bis) jeweils den Beginn der Veranstaltung ein und klicken Sie auf Suche starten. Danach werden alle Seminare angezeigt, die an diesem Tag anerkannt waren - Oder: Geben Sie in dem Feld unterhalb des Zeitraums die Registrier-/Seminar-Nr. ein

- Klicken Sie auf das entsprechende Seminar

- Klicken Sie in der Detailansicht zum Seminar auf den Link Teilnahme anzeigen

- Folgen Sie den weiteren Anweisungen des Programms

Im Laufe des Tages wird die Veranstaltung Ihrem Fortbildungskonto zugebucht.

Wo finde ich anerkannte Seminare?

Im Online-Seminarkalender unter www.ikbaunrw.de .

Wählen Sie die Rubrik Service, gehen Sie in das Untermenü Fortbildung und klicken Sie auf Seminarkalender.

Seminare der Ingenieurakademie West sind im Seminarkalender erfasst. Zusätzlich erfolgt eine Aufnahme von Veranstaltungen fremder Fortbildungsträger in den Kalender, wenn eine Anerkennung bei der IK-Bau NRW beantragt wurde.

Der Seminarkalender ist ein Service sowohl für die Kammermitglieder als auch für die Fortbildungsträger, da geeignete und anerkannte Fortbildungen transparent ausgewiesen werden.

Sind die Seminare der Ingenieurakademie West oder die anderer Kammer anerkannt?

Seminare der Ingenieurakademie-West, sowie Seminare anderer Ingenieurkammern als auch der Architektenkammern gelten als anerkannt, wenn sie aufgrund der mit der FuWO vergleichbaren Kriterien durchgeführt werden. Hiervon kann im Regelfall ausgegangen werden. Während die Seminare der Ingenieurakademie West automatisch dem persönlichen Fortbildungskonto zugebucht werden, ist dies bei den Seminaren der anderen Ingenieurkammern oder Architektenkammern nur nach Vorlage einer Teilnahmebescheinigung möglich.

Werden auch Seminare von anderen Fortbildungsträgern anerkannt?

Jährlich werden ca. 3.500 Anerkennungen ausgesprochen, zum großen Teil Veranstaltungen fremder Fortbildungsträger. Seminare können nur nach Antragstellung und Prüfung anerkannt werden unter der Voraussetzung, dass der Antrag vor der Durchführung der Veranstaltung bei der IK-Bau NRW vorliegt.

Was ist zu tun, wenn ein Seminar noch nicht anerkannt ist?

Möchten Sie an einem Seminar eines fremden Fortbildungsträgers teilnehmen und stellen fest, dass dies noch nicht anerkannt ist, so weisen Sie bitte den Träger auf den Vorteil der Anerkennung hin. Denn nicht nur die Kammermitglieder, sondern auch der Träger profitieren davon, dass seine Veranstaltung im Seminarkalender veröffentlicht wird und so vermehrt Seminarteilnehmer angesprochen werden können. Zu beachten ist, dass der Träger seine Veranstaltung rechtzeitig, vor Beginn der Veranstaltung, anerkennen lässt. Die Anerkennungsgebühr liegt in einem angemessenen Rahmen zwischen 45 und 75 Euro.

Es ist schwierig, im Seminarkalender Themen zu finden die mich interessieren...

Der Seminarkalender wird ständig fortgeschrieben. Die Fachgebiete, die im Seminarkalender erscheinen, sind abhängig vom Angebot der Bildungsträger.

Derzeit sind sicherlich nicht alle Themen darin enthalten, die dem Bauwesen in seiner großen Breite zugeordnet werden können.

Jedes Mitglied kann mithelfen, dass der Seminarkalender stetig aufgefüllt und damit verbessert wird. Weisen Sie bitte die Fortbildungsträger, die noch über keine anerkannten Veranstaltungen verfügen, auf die Möglichkeit der Anerkennung hin. Die Kammer ist sehr daran interessiert, ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot machen zu können.

Was bedeutet das, wenn ich im Rahmen der Stichprobe meine Fortbildung nachweisen muss?

Es werden jährlich nach dem Zufallsprinzip zehn Prozent der Mitglieder ausgewählt, so dass am ersten Arbeitstag des Neuen Jahres eine fertige Namensliste, die aus ca. 10.000 Personen besteht, der zuständigen Sachbearbeiterin angezeigt wird. Diese Liste wird unterteilt in Personen, die keine oder nicht genügend Fortbildung besucht haben und solche, deren Nachweise ausreichend sind. Dort wo erforderlich, werden die Mitglieder darüber informiert, was Sie an Fortbildung und in welchem Umfang nachzureichen haben.

Bitte senden Sie uns Ihre Teilnahmebescheinigungen nur auf unsere Anfrage zu. Wichtig ist, dass die Teilnahmebescheinigung Angaben über Dauer und Inhalte der Veranstaltung enthält.

Ich habe ein nicht von der IK-Bau NRW anerkanntes Seminar besucht, kann ich das für den Nachweis meiner Fortbildung verwenden?

Grundsätzlich ist erst einmal jede Art von besuchter Fortbildung, die man für sich persönlich für wichtig und erforderlich erachtet, gut. Inwieweit vorab nicht anerkannte Veranstaltungen der Fortbildung berücksichtigt werden können (dies ist nur im Zuge einer konkreten Überprüfung möglich), hängt vom Einzelfall ab. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei anerkannten Seminaren, u. a. Inhalte und Dauer der Veranstaltung, Qualifikation des Fortbildungsträger, der Referenten und das Vorhandensein einer Teilnahmebescheinigung.

Bitte bewahren Sie Ihre Teilnahmebescheinigung mindestens zwei Jahre auf und senden uns diese nur im Falle einer konkreten Anfrage zu.

Warum werden einige Mitglieder mehrmals hintereinander geprüft und andere Mitglieder nicht? 

Die Stichprobe wird jedes Jahr von allen Mitgliedern, die fortbildungspflichtig sind, per Zufallsprinzip gezogen. Statistisch ist es also möglich, dass einige Mitglieder in zwei Jahren hintereinander gezogen werden.

Was kann ich tun, wenn ich keine Fortbildung nachweisen kann?

Im Zuge der stichprobenartigen Überprüfung kann die Kammer gestatten, dass die Fortbildung im 1. Halbjahr des Jahres, in dem die Stichprobe gezogen wurde, nachgeholt werden kann.

Wird auch Fachliteratur als Fortbildung anerkannt?

Das regelmäßige Lesen von Fachliteratur stellt eine Selbstverständlichkeit dar und gilt nicht als Fortbildung im Sinne dieser Verordnung.

Ich habe in einem Jahr sehr viele Seminare belegt. Kann die Fortbildung auf die kommenden Jahre übertragen werden?

Ein Übertrag von Fortbildungszeiten auf das nächste Jahr sieht die Fort- und Weiterbildungsordnung nicht vor. Nachgewiesene Fortbildungszeiten werden im Zuge der Prüfung der Fortbildung immer nur auf zurückliegende Fortbildungsperioden übertragen, ein „Vorarbeiten“ ist nicht möglich.

Ich bin im Bereich Tragswerksplanung/Schall- und Wärmeschutz/Brandschutz nicht mehr tätig bzw. benötige die Bauvorlageberechtigung nicht mehr. Ist eine Fortbildung jetzt noch erforderlich?

Die Fortbildungspflicht entsprechend Ihrer Qualifikation bleibt solange bestehen, wie Sie als Mitglied über diese verfügen. Für Mitglieder ohne Qualifikationen besteht eine Mindest-Fortbildungsverpflichtung entsprechend der Mitgliedschaft.

Ich werde wahrscheinlich in ein bis zwei Jahren in Ruhestand gehen. Muss ich noch Fortbildungen absolvieren? 

Solange Sie als Ingenieur tätig sind, besteht die Fortbildungspflicht.

Ich habe meine Nachweise zugeschickt. Warum dauert es so lange, bis ich weiteren Bescheid erhalte?

Es werden jährlich ca. 1.000 Mitglieder überprüft. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen nimmt Zeit in Anspruch, weil genau geprüft und erfasst wird, welche Fortbildungen für das Mitglied berücksichtigt werden können. Die Zeitfrage stellt sich vor allem dann, wenn die Veranstaltung im Vorfeld nicht anerkannt war.


Ist ein Mitglied unsicher, ob sein Fortbildungsnachweis von Art und Umfang her ausreichend ist, so ist zu empfehlen, seine Fortbildungspflicht bereits im 1. Halbjahr des laufenden Jahres fortzusetzen. Kommt die Kammer zu diesem Ergebnis, besteht die Möglichkeit, das Seminar des laufenden Jahres auf den Prüfzeitraum umzubuchen.

Was passiert, wenn ich trotz Aufforderung keine Fortbildung nachweise?

Wird trotz aller Bemühungen die Fortbildung nicht zeitgerecht nachgewiesen, leitet die IK-Bau NRW ein berufsgerichtliches Verfahren ein (§ 46 BauKaG NRW). Das Berufsgericht unter Leitung eines Richters und mehrerer Beisitzer, die Kammermitglieder sind, hört in diesem Falle die oder den Betroffenen an. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Berufspflichten vorliegt, entscheidet es über eine Sanktion, bei der es sich im Regelfall und in einem ersten Verfahren um eine Geldbuße handeln kann.

Warum pflegt die Kammer als Service nicht mein Fortbildungskonto?

Die Überprüfung der Fortbildung soll in einem sinnvollen Verhältnis von Kosten und Aufwand bearbeitet werden. Das heißt, es wird nur so viel Personal wie nötig eingesetzt, um die Überprüfung der Fortbildung innerhalb eines Jahres bearbeiten zu können. Das setzt voraus, dass sich die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur mit den ca. 1.000 Kammermitgliedern im Detail befassen können, die in der Stichprobe „gezogen“ worden sind.

Warum werden Teilnahmebescheinigungen unbearbeitet zurückgeschickt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut angefordert?

Einige Kammermitglieder übersenden der IK-Bau NRW ihre Teilnahmebescheinigungen des laufenden Jahres mit dem Wunsch, dass diese deren Fortbildungskonto zugebucht werden soll. Aufgrund der großen Anzahl der Mitglieder ist dies jedoch nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu leisten. Deshalb hat jedes Mitglied die Möglichkeit sein eigenes Fortbildungskonto selbst zu pflegen. Dies ist immer dann möglich, wenn ein anerkanntes Seminar besucht wurde. Veranstaltungen der Ingenieurakademie West werden dem Konto in der Regel automatisch zugebucht.


Teilnahmebescheinigungen werden nur im Zuge der Überprüfung der Fortbildung angefordert.

Die Zusendung in Kopie oder per Mail reicht völlig aus. Bitte senden Sie uns keine Teilnahmebescheinigungen im Original zu.


Informationen für Ingenieurinnen und Ingenieure