Baurecht und Bestandsschutz

 

Der Bestandsschutz hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Abbruchverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Allerdings wird das Wort „Bestandsschutz“ sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion, insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er untergeht. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz.

In dem Seminar werden u.a. folgende Themen angesprochen:

  • Entstehen von Bestandsschutz
  • Schutzbedürftigkeit des Bauherrn
  • Untergang des Bestandsschutzes
  • Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsverwaltung
  • Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen
  • Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungsansprüche im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht
  • Bestandsschutz als Tatbestandsmerkmal für Einschränkungen gesetzlicher Pflichten

Der Referent ist stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen - ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.

Teilnehmer
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

29.04.2024
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 65533

Referent
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Richter am Verwaltungsgericht Münster a.D.

maximal 30 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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