Während bislang Ingenieurbüros Rechnungen in Papierform oder digital (z.B. als pdf) erstellen und annehmen kommen, gilt ab dem 01.01.2025 eine Pflicht zum Empfang und Erstellen von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung). E-Rechnungen müssen den europäischen Standard EN 16931 erfüllen; eine Rechnungsstellung im PDF-Format ist keine E-Rechnung und daher nicht ausreichend.
Die Pflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt unabhängig von der Größe des Ingenieurbüros, damit auch für Solo-Freiberufler oder Ingenieure, die in Nebentätigkeit selbstständig Leistungen erbringen. Teilweise sind Übergangsfristen vorgesehen.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen, steuerrechtlichen Aspekte und technischen Umsetzungsmöglichkeiten behandelt. Insbesondere werden umsatzsteuerliche Anforderungen, der Vorsteuerabzug, Aufbewahrungspflichten und eine effiziente Umsetzung in die bestehenden technischen Systeme behandelt.
Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen zur E-Rechnung
Dr. Alexander Petschulat, Justiziar, IK-BAU NRW, Düsseldorf
Steuerliche Aspekte und Aufbewahrung
Dr. Katharina Artinger, Steuerberaterin, KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Umsetzung im Ingenieurbüro • Erfolgreiche Umsetzung in Ingenieurbüros
Best Practices für die effiziente Implementierung
11.12.2024
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 70742
Referenten
Dr. Katharina Artinger, M.Sc.
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
Michael Ziemer
Ziemer Consult GmbH
maximal 156 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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