Von PDF zu EN 16931: E-Rechnungspflicht für Ingenieurinnen und Ingenieure

 

Während bislang Ingenieurbüros Rechnungen in Papierform oder digital (z.B. als pdf) erstellen und annehmen kommen, gilt ab dem 01.01.2025 eine Pflicht zum Empfang und Erstellen von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung). E-Rechnungen müssen den europäischen Standard EN 16931 erfüllen; eine Rechnungsstellung im PDF-Format ist keine E-Rechnung und daher nicht ausreichend.

Die Pflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt unabhängig von der Größe des Ingenieurbüros, damit auch für Solo-Freiberufler oder Ingenieure, die in Nebentätigkeit selbstständig Leistungen erbringen. Teilweise sind Übergangsfristen vorgesehen.

Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen, steuerrechtlichen Aspekte und technischen Umsetzungsmöglichkeiten behandelt. Insbesondere werden umsatzsteuerliche Anforderungen, der Vorsteuerabzug, Aufbewahrungspflichten und eine effiziente Umsetzung in die bestehenden technischen Systeme behandelt.

Inhalte:

Gesetzliche Grundlagen zur E-Rechnung

  • Spezifische Anforderungen ab 2025 für Ingenieurbüros
  • Haftungsfragen und Beweiskraft elektronischer Rechnungen in Projektdokumentationen

Dr. Alexander Petschulat, Justiziar, IK-BAU NRW, Düsseldorf

Steuerliche Aspekte und Aufbewahrung

  • Umsatzsteuerliche Anforderungen an E-Rechnungen für Ingenieurbüros
  • Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
  • Aufbewahrungspflichten für E-Rechnungen und Unterschiede zu PapierrechnungenVerfahrensdokumentation für E-Rechnungen in Ingenieurbüros
  • Aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene (ViDA)

Dr. Katharina Artinger, Steuerberaterin, KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Umsetzung im Ingenieurbüro • Erfolgreiche Umsetzung in Ingenieurbüros

Best Practices für die effiziente Implementierung

11.12.2024
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 70742

Referenten
Dr. Katharina Artinger, M.Sc.
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
Michael Ziemer
Ziemer Consult GmbH

maximal 156 Personen

170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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